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Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung

См. также в других словарях:

  • Baugesetzbuch — Baugesetzbuch,   Kodifizierung des Baurechts der Bundesrepublik Deutschland (soweit das Baurecht nicht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, wie das Bauordnungsrecht), mit dem die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes und des… …   Universal-Lexikon

  • Baugesetzbuch (BauGB) — Zusammenfassung von Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz. Bekannt gemacht am 8. 12. 1986. Neufassung 1997, geändert 2006. Es enthält allgemeines Städtebaurecht (Bauleitplanung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, Entschädigung …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …   Deutsch Wikipedia

  • Liste der DIN-Normen — Logo des DIN Deutschen Instituts für Normung Die Liste gibt einen Überblick über das Benennungssystem der DIN Normen mit Normnummer, Teile von Normen und anderen Zusätzen. Außerdem werden hier Informationen über Normen, ihren Titel sowie über… …   Deutsch Wikipedia

  • Baugesetzbuch (BauGB) — i.d.F. vom 27.8.1997 (BGBl I 2141; 1998 I 137) m.spät.Änd., zur bundeseinheitlichen Regelung des Bauplanungs und Städtebaurechts und damit zusammenhängender Fragen zur Ordnung der baulichen Entwicklung in Stadt und Land und der baulichen und… …   Lexikon der Economics

  • Revitalisierung — Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind nach § 136 Abs. 1 Baugesetzbuch Maßnahmen in Städten und Dörfern, durch die ein Gebiet (Sanierungsgebiet) zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet werden soll, wobei… …   Deutsch Wikipedia

  • Bahnunterhaltung — Bahnunterhaltung, Bahnerhaltung (rail way maintenance; maintien de la voie; manutenzione della linea), der Inbegriff aller Arbeiten, die erforderlich sind, um die Bahn in betriebssicherem und gutem baulichen Zustand zu erhalten. Sie umfaßt somit… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Städtebau — Stạ̈d|te|bau 〈m.; (e)s; unz.〉 planmäßiger, sinnvoller Bau von Städten * * * Städ|te|bau, der <o. Pl.>: Planung, Projektierung, Gestaltung beim Bau, bei der Umgestaltung von Städten. * * * Städtebau,   ein Teilgebiet der Urbanistik; umfasst… …   Universal-Lexikon

  • Volkseigentum — ist eine besondere Form des Eigentums, das in sozialistischen Rechtsordnungen mit einem dichotomischen Eigentumsbegriff zu finden ist. Der Begriff des Volkseigentums wird teilweise als irreführend angesehen, weil weder das Volk Inhaber des… …   Deutsch Wikipedia

  • Öffentliches Baurecht (Deutschland) — Das öffentliche Baurecht ist in Deutschland ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens,… …   Deutsch Wikipedia

  • Humanitäres Völkerrecht — ist im modernen Sprachgebrauch, der die Bezeichnung Kriegsvölkerrecht verdrängt hat, die zusammenfassende Bezeichnung für das Kriegsführungsrecht. Es umfasst damit alle Bestimmungen des Völkerrechts, die im Fall eines Krieges oder eines anderen… …   Deutsch Wikipedia

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